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Motorroller
Versicherung - Führerscheinklassen
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Für
Motorroller und andere zweirädrige Fahrzeuge wie Mofa, Kleinkrafträder
etc.gibt es in Deutschland gleich fünf verschiedene
Führerscheinklassen. Es ist gar nicht so leicht, hier den Überblick
zu behalten. Die nachfolgende Tabelle hilft.

| Führerscheinklasse |
Zweirad |
Mindestalter |
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Mofa |
Mofa einsitzig und max. 25 km/h*; Verbrennungsmotor bis
50 ccm Hubraum oder Elektromotor
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15 Jahre |
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M |
zweirädrige Kleinkrafträder / zweirädrige
Fahrräder mit Hilfsmotor max. 45 km/h* Verbrennungsmotor
bis 50 ccm
Hubraum oder Elektromotor
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16 Jahre |
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A1
Diese Klasse enthält dann auch die Klasse
M |
Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum;
nicht mehr
als 11 kW Motorleistung
Bis zur
Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder bis
max. 80 km/h*
gefahren werden |
16 Jahre |
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A "eingeschränkt"
Diese Klasse enthält
dann auch die Klassen M und A1
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Krafträder bis 25 kW Leistung und
einer
Leermasse von mind. 6,25 kg pro kW. Nach zwei Jahren wird diese Beschränkung
aufgehoben. |
18 Jahre |
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A "unbeschränkt"
Diese Klasse enthält
dann auch die Klassen M, A1 und "A
beschränkt"
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Krafträder bis 25 kW Leistung und
einer Leermasse von
weniger als 6,25 kg pro kW |
18 Jahre |
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S
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Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige
Leichtkraft- fahrzeuge **
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16 Jahre |
* bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit **
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350
kg (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)
mit folgenden Motoren bzw.
Antriebsarten: - Fremdzündungsmotoren (wie
z.B. Benziner) mit einem max. Hubraum von 50 ccm
- andere Verbrennungsmotoren (wie z. B.
Diesel) mit max. 4 kW Nutzleistung - Elektromotoren
mit max. 4 kW Nenndauerleistung
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